DGUV V3
DGUV I 208-016
ASR A1.7
BetrSichV
DGUV V3
DGUV I 208-016
ASR A1.7
BetrSichV
Nach der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV muss die Sicherheit eines Betriebs- oder Arbeitsmittel über seine gesamte Einsatzdauer gewährleistet sein.
Der sichere Betrieb eines Betriebs- oder Arbeitsmittel wird durch eine sicherheitstechnische Prüfung erreicht. Vorhandene Mängel werden frühzeitig erkannt und das Betriebsmittel kann instandgesetzt werden. Arbeitsunfälle können dadurch minimiert werden.
Für etwaige Fragen in Bezug auf Prüfpflichten von Unternehmern stehen wir gerne zu Verfügung.
ortsveränderliche und ortsfest Betriebsmittel müssen laut Gesetzgeber regelmäßig und in wiederholenden Abständen auf ihre Arbeitssicherheit geprüft werden.
Die Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen BM erfolgen nach DGUV Vorschrift 3 und werden gemäß DIN VDE 0701/0702 ausgeführt.
ortsveränderliche elektrische BM sind zum Beispiel :
Handbohrmaschine, Verlängerungskabel, Kaffeemaschine, Haartrockner oder auch PC und Monitor usw..
…..kurz gesagt, alles was einen Stecker hat!
Neben dem schutzleiterwiderstand und diversen Isolationswiderständen müssen:
gemessen und protokolliert werden.
Lichtbogenschweißeinrichtungen und Schweißgeräte müssen regelmäßig wiederkehrend von zur Prüfung befähigten Fachpersonen geprüft werden.
Lichtbogenschweißeinrichtungen und Schweißgeräte dürfen nicht wie ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702 geprüft werden sondern müssen nach DIN EN 60974-4 / DIN VDE 0544-4 geprüft werden.
Unser hierfür speziell ausgebildetes Personal steht Ihnen auch für diese Prüfung in vollem Umfang zur Verfügung
Kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster müssen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Unser geschultes Fachpersonal führt Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung in Ihrem Sinne durch.
Nach Prüfung wird ein Prüfprotokoll an Sie ausgehändigt.
Die gesetzlichen Prüffristen sind jährlich benannt.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:
Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen müssen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Der Gesetzgeber sieht eine jährliche Prüffrist vor.
Unser ausgebildetes Fachpersonal führt diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Sinne durch.
Nach der Prüfung erhält das Arbeitsmittel eine Prüfplakette sowie ein gültiges Prüfprotokoll.
Grundlagen diese Prüfung sind:
• Alle Wohnungen und Wohnhäuser im Bundesland müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
• In § 49 Absatz 7 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO) heißt es: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben."
Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.